"Sucht ist kein Randproblem in der Gesellschaft, sondern betrifft viele Menschen in Deutschland." (Bundesministerium für Gesundheit, 2017)
Jeder zehnte Beschäftigte in deutschen Unternehmen ist suchtgefährdet. Häufig handelt es sich dabei um Alkoholmissbrauch.
Arbeitgeber haben nicht nur eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter*innen, sie leiden durch gehäufte Krankschreibungen oder Minderleistungen auch direkt unter dem Verhalten abhängiger Mitarbeiter*innen. Die Summe aus direkten und indirekten Kosten alleine durch Alkoholkonsum wird auf jährlich bis zu 40 Milliarden Euro in Deutschland geschätzt.
Schauen Sie nicht länger weg und holen Sie das Thema Sucht und psychische Gesundheit aus der Tabu-Zone!
Durch die Einrichtung der Funktion eines/einer betrieblichen Beraterin/Beraters für Sucht und psychische Gesundheit steht gefährdeten Mitarbeitern*innen ein*e vertrauliche*r und geschult*r Ansprechpartner*in zur Verfügung. Diese*r stellt das Bindeglied zwischen Betrieb und externen Unterstützungssystemen wie der Suchthilfe dar.
Dozentinnen und Dozenten
Berufs- und lehrerfahrene Mitarbeiter*innen der Caritas Suchthilfe, Vertreter der Selbsthilfe, medizinische, psychologische und juristische Fachpersonen sowie Bildungsreferentinnen und
-referenten der katholischen Akademie
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