Termine
1. Abschnitt 11.07. – 13.07.2023
2. Abschnitt 19.09. – 20.09.2023
3. Abschnitt 10.10. – 11.10.2023
4. Abschnitt 28.11. – 29.11.2023
Konzept und Umfang
Die 9-tägige Qualifikation zur/*zum Gesprächsbegleiter*in gem. der Rahmenvereinbarung nach § 132 g Abs. 3 SGB V ist in 2 Praxisteilen mit einem Gesamtumfang von 160 Stunden konzipiert.
Praxisteil I
- Präsenzzeit 72 Std.
- 4 begleitete Gespräche 16 Std. (á 4 Std. inkl. Vor- und Nachbereitung)
- Kollegiale Beratung 10 Std. (in Form von selbstorganisierten Peergruppen)
- Literaturstudium 16 Std.
Praxisteil II
- 7 Beratungsprozesse 28 Std. (á 4 Std. inkl. Vor- und Nachbereitung)
- Kollegiale Beratung 18 Std. (3 Treffen á 6 Std.)
Mit Beendigung des Praxisteils I sind die Gespräche gem. § 132g SGB V abrechenbar.
Nach Abschluss des Praxisteils II erhalten Sie Ihr Zertifikat Gesprächsbegleiter*in gem. § 132g Abs. 3 SGB V.
Einführende Überlegungen
Wie möchten die Menschen, die in Ihrer Einrichtung leben, in ihrer letzten Lebensphase versorgt werden?
Sind der Wille, die Wünsche und Bedürfnisse von Menschen in der letzten Lebensphase nicht geklärt, entstehen regelmäßig Konflikte in der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Das gilt vor allem dann, wenn die Betroffenen sich nicht mehr selbst äußern können.
§ 132 g SGB V des Hospiz- und Palliativgesetzes verspricht Abhilfe:
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe sind angehalten, den bei ihnen lebenden Menschen eine qualifizierte Beratung zur individuellen gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anzubieten.
Die (palliativ)pflegerische und -medizinische Versorgung (insbesondere in Notfallsituationen) ist hier ebenso in den Blick zu nehmen wie die psychosoziale und spirituelle Begleitung am Lebensende.
Der Wille der Betroffenen, der sich im Gespräch herauskristallisiert, wird dokumentiert und kann zudem in eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht münden.
- Wie gelingt es, dass sich die Betroffenen ihrer (Krankheits-)Situation, ihrer Wünsche und Befürchtungen bewusstwerden und sie informiert und selbstbestimmt entscheiden?
- Wie können Angehörige und Betreuer*innen in einen solchen Beratungsprozess eingebunden werden?
Eine besondere Herausforderung für Gesprächsbegleiter!
Über das (fach-)spezifische Wissen hinaus benötigen Sie eine systemische Sichtweise von Beratung.
Ziele
Erwerben, vertiefen und erweitern Sie im Rahmen dieser Qualifikation die hierfür notwendigen Kompetenzen auf dem Boden der personalen Systemtheorie.
Inhalte
- Rolle und Haltung in der Gesprächsbegleitung gem. des § 132 g SGB V
- Ethische Aspekte in der Gesprächsbegleitung
- Einführung in die personale Systemtheorie nach König/Volmer
- Wer ist beteiligt und wen gilt es einzubeziehen?
- Beratung von mehreren Personen
- Werte, Normen und Regeln, Rituale
- Vernetzung
- Ansatz und Grundlage von systemischer Beratung
- Das strukturierte Beratungsgespräch
- Interventionen in der Beratung
- Rechtliche Aspekte
- Hospiz- und Palliativgesetz
- Rahmenvereinbarung
- Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/Betreuungsvollmacht
- Willensdokumentation
- Pflegerisch-medizinische Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase
- Notfallsituationen, Möglichkeiten und Grenzen medizinischer Intervention
- Möglichkeiten palliativer, psychosozialer und spiritueller Begleitung am Lebensende
Methoden/Medien
Die Dozentinnen und Dozenten orientieren sich an den Prinzipien und Methoden der Erwachsenenbildung. Ausgewählte Methoden sind Impulsreferate, Kleingruppenarbeit, Präsentationen und kleine Trainings.
Die Bereitschaft zu aktivem und selbstorganisiertem Lernen setzen wir voraus.
Zielgruppe
Pflegefachkräfte, vorzugsweise mit einer Zusatzqualifikation im Bereich der Gerontopsychiatrie, Palliative Care, Ethikberatung oder systemischen Beratung sowie weitere qualifizierte, erfahrene Fachpersonen aus der Medizin, der Behindertenhilfe, der sozialen Arbeit und der Seelsorge
Kosten
1.564,00 €
Für katholische Einrichtungen 1.490,00 €
(o.g. Preise inkl. Seminarunterlagen und Teilverpflegung)
Die ausgewiesenen Seminargebühren beziehen sich auf Praxisteil I
Veranstaltungsnummer
B 132 g-23