Termine
1. Abschnitt 17.10. – 18.10.2024
2. Abschnitt 26.11. – 27.11.2024
3. Abschnitt 13.01. – 14.01.2025
4. Abschnitt 03.02. – 04.02.2025
5. Abschnitt 28.03.2025
täglich von 09:00 – 16:30 Uhr
Konzept und Umfang
Gemäß Rahmenvereinbarung ist die Qualifikation zur Gesprächs-begleiterin/zum Gesprächsbegleiter in zwei Praxisteilen mit insgesamt
160 Stunden konzipiert.
Praxisteil I
Dieser umfasst insgesamt 114 Std. und ist wie folgt gegliedert:
Präsenzzeit 72 Std. (Abschnitt 1 bis 4)
begleitete Gespräche 16 Std. (4 Gespräche á 4 Std. inkl. der Vor- und Nachbereitung)
Selbstgest. Austausch/
Kollegiale Beratung 10 Std.
Selbstgest. Lernen/
Literaturstudium 16 Std.
Mit Beendigung des Praxisteils I sind die Gespräche gem. § 132 g SGB V abrechenbar (gültig für 1 Jahr).
Praxisteil II
Dieser umfasst 46 Std. und gliedert sich wie folgt:
Beratungsprozesse 28 Std. (7 Gesprächsprozesse á 4 Std. inkl. der Vor- und Nachbereitung)
Kollegiale Beratung 18 Std. (3 Treffen á 6 Stunden)
Praxisteil II muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein.
Aufgrund der hohen Anforderung an die Gesprächsbegleiter/innen empfehlen wir im Anschluss die Qualifikation zur systemischen Beratung im Gesundheitswesen. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beratungs-kompetenzen zu vertiefen und zu erweitern und die Netzwerke intensiver
in den Blick zu nehmen.
Die Qualifikation zur Gesprächsbegleiterin/zum Gesprächsbegleiter gem.
§ 132 g Abs. 3 SGB V wird anerkannt.
Einführende Überlegungen
Bewohnern von Pflegeeinrichtungen der Alten- und Eingliederungshilfe und ihren gesetzlichen Betreuern/Angehörigen kann eine Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung angeboten werden, die von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird. In § 132 g SGB V des Hospiz- und Palliativgesetzes wurde das Angebot dieser „Gesundheitlichen Versorgungsplanung“ verankert.
Zielstellung ist, den Menschen eine qualifizierte gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anzubieten, die den Bedürfnissen und individuellen Wünschen gerecht wird (vgl. Vereinbarung nach § 132 g, Abs. 3 SGB V).
Dies bedeutet insbesondere die individuelle Beratung über
die medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase
medizinische Abläufe in der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses
mögliche Notfallsituationen
geeignete Maßnahmen zur palliativen und psychosozialen Versorgung
bestehende rechtliche Vorsorgeinstrumente (z.B. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht)
Wie aber kann es gelingen, dass sich die Betroffenen ihrer (Krankheits-) Situation, ihrer Wünsche und Befürchtungen bewusst werden, über die vielfältigen Möglichkeiten der pflegerisch-medizinischen Versorgung und Begleitung am Ende ihres Lebens informiert und so in der Lage sind, selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen?
Und wie können Angehörige und Betreuer/innen in einen solchen Beratungsprozess eingebunden werden?
Hierfür braucht es über das spezifische Wissen hinaus eine systemische Sichtweise von Beratung.
Erwerben, vertiefen und erweitern Sie die hierfür notwendigen Kompetenzen auf dem Boden der personalen Systemtheorie nach König/Volmer in Anlehnung an Bateson.
Ziele
Auf der Basis Ihrer Werte und Haltungen gewinnen Sie ein reflektiertes Rollenverständnis der Gesprächsbegleitung gem. § 132 g SGB V.
Vor diesem Hintergrund erwerben, vertiefen und erweitern Sie Ihre Beratungskompetenzen auf der Grundlage der personalen Systemtheorie nach König/Volmer.
Sie kennen die gesetzlichen Grundlagen der Gesprächsbegleitung gem. § 132 g SGB V.
Sie kennen Möglichkeiten der medzinisch-pflegerischen Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase.
Sie wissen um medizinische Abläufe in der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses.
Sie kennen mögliche Notfallsituationen und geeignete Maßnahmen zur palliativen und psychosozialen Versorgung und können diese einordnen.
Sie wissen um die bestehenden rechtlichen Vorsorgeinstrumente
(z.B. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht) und sind in der Lage, die Betroffenen sowie deren Angehörige und/oder Bevollmächtigen bei der Erstellung adäquat zu unterstützen und diese zu dokumentieren.
Sie verfügen über Kenntnisse bzgl. Der notwendigen internen und externen Vernetzung und können die wesentlichen Schritte einleiten.
Inhalte
Rolle und Haltung in der Gesprächsbegleitung gem. § 132 g SGB V
Ethische Aspekte in der Gesprächsbegleitung
Einführung in die personale Systemtheorie nach König/Volmer
Wer ist beteiligt und wen gilt es einzubeziehen?
Beratung von mehreren Personen
Werte, Normen und Regeln, Rituale
Vernetzung
Ansatz und Grundlage von systemischer Beratung
Das strukturierte Beratungsgespräch
Interventionen in der Beratung
Rechtliche Aspekte
Hospiz- und Palliativgesetz
Rahmenvereinbarung
Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/Betreuungsvollmacht
Willensdokumentation
Pflegerisch-medizinische Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase
Notfallsituationen, Möglichkeiten und Grenzen medizinischer Intervention
Möglichkeiten palliativer, psychosozialer und spiritueller Begleitung am Lebensende
Methoden/Medien
Die Qualifikation zur Gesprächsbegleiterin/zum Gesprächsbegleiter gem.
§ 132 g Abs. 3 SGB V erfordert über den Erwerb des spezifischen Wissens hinaus eine Haltung des Respekts und der Wertschätzung, die Fähigkeit, einfühlend zuzuhören und die Fähigkeit der Reflexion.
Deshalb wird die Bereitschaft der Teilnehmer/innen zur Auseinandersetzung mit den eigenen Erfahrungen im Kontext der Gesprächsbegleitung sowie der beruflichen Praxis vorausgesetzt. Dies wird über die Reflexion in der Kursarbeit hinaus durch die kollegiale Beratung im Rahmen von Peergruppentreffen zwischen den Abschnitten verwirklicht.
Die Dozentinnen und Dozenten orientieren sich an den Prinzipien und Methoden der Erwachsenenbildung. Dabei werden die persönlichen Erfahrungen der Teilnehmer/innen, ihr Wissensstand, ihre berufliche Situation, die institutionellen Rahmenbedingungen und die aktuellen Prozesse in der Kursgruppe gleichermaßen berücksichtigt.
Angewandte Methoden und Sozialformen sind:
Arbeit in Kleingruppen
theoretische Inputs
Demonstrationen mit anschließender szenischer Fallarbeit/Trainings
Literaturstudium
Reflexionsarbeit
Das Gesamtkonzept ist auf eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis ausgerichtet. Dies geschieht im Verlauf der Qualifikation vor allem durch gezielte Methoden zur Förderung des Transfers der theoretischen Inhalte in die Praxis und durch die begleiteten Gespräche zwischen den Kursabschnitten (Durchführung, Dokumentation und Reflexion der Gespräche), der Peergruppenarbeit und Coachings durch die Kursbegleitung.
Anmeldebedingungen
Praxisteil I
Seminargebühr 1.675,- €
Für katholische Einrichtungen 1.625,- €
zzgl. begleitete Gesprächsprozesse in der Einrichtung
(4 Gespräche á 250,- € zzgl. Fahrtkosten)
Praxisteil II
Begleitete kollegiale Beratung/Coaching/3 Plenartreffen
inkl. Bewertung der Gesprächsprozesse und Rückmeldung 495,- €
Für katholische Einrichtungen 472,- €
zzgl. Tagungspauschale 26,00 €
Zielgruppe
Pflegefachkräfte, vorzugsweise mit einer Zusatzqualifikation im Bereich der Gerontopsychiatrie, Palliative Care, Ethikberatung oder systemischen Beratung und weitere qualifizierte, erfahrene Fachpersonen aus der Medizin, der sozialen Arbeit und der Seelsorge Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Abrechnung der Leistungen nach § 132 g SGB V gebunden ist an eine dreijährige Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre, die mindestens den Umfang einer halben Stelle umfasst (beispielsweise in der stationären Altenhilfe, in der Palliative Care und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe).
Kosten
1.675,00 €
Für katholische Einrichtungen 1.625,00 €
(o.g. Preise zzgl. Seminarverpflegung pro Tag: 26,00 €)
Veranstaltungsnummer
B 132 g-24